Immobilienbewertung

Der Wert eines Hauses wird durch verschiedene harte und weiche Faktoren bestimmt. Bei den harten Faktoren handelt es sich vorwiegend um Eckdaten. Dazu gehören zum Beispiel die verbauten Kubikmeter, die Grösse der Parzelle, der Grundriss und der aktuelle Zustand des Gebäudes. Weiche Faktoren können unter anderem der Baustil, die Lage des Objektes sowie auch die Umgebung, der Garten, der Baumbestand und die Aussicht sein. Alles, was nicht messbar und exakt ist und worüber man geteilter Meinung sein kann, sind eher emotionale Faktoren.

Der Eigentümer (Verkäufer) sieht sein Haus in einem ganz anderen Licht wie die meisten Interessenten, welchen das Haus angeboten wird. Aus diesem Grund ist es wichtig, über eine neutrale Schatzung/Bewertung zu verfügen. Diese dient dann in den meisten Fällen auch als Grundlage für die Bestimmung eines marktfähigen Verkaufspreises.

Selbstverständlich bietet „huusverchauf“ diese Dienstleistung auch an, profitieren Sie gegenwärtig von unserer kostenlosen Schätzungsaktion (im Wert von 490.– exkl. Mwst.).

Um diese Arbeit für Sie ausführen zu können, bedienen wir uns mit modernsten Hilfsmitteln. Wir arbeiten mit dem Bewertungstool von Dr. Stefan Fahrländer. In Verbindung mit der Besichtigung Ihres Objektes und mit dem Einsatz des Tools erzielen wir in 95% aller Fälle sehr genaue und aussagekräftige Bewertungen. Die meisten Banken verwenden ein ähnliches Produkt. Im Gegensatz zu uns wird dort die Arbeit aber nur vom Schreibtisch aus erledigt. Eine Besichtigung der Immobilie vor Ort entfällt meistens. Wird eine Bewertung so durchgeführt, erzielt man dabei kein genaues Resultat.

Wenn Sie also wissen wollen, wie viel Ihr Haus oder Ihre Wohnung heute wert ist, können Sie diese bewährte Dienstleistung gerne in Anspruch nehmen. Rufen Sie uns einfach an!

Nachfolgende Unterlagen sollten Sie bei unserem Hausbesuch bereit halten:

Für ein Einfamilienhaus:

  • Gebäudeversicherungsauszug
  • Katasterplan
  • Grundbuchauszug
  • Grundrisspläne (wenn möglich)
  • Auflistung der Renovationen

Für eine Eigentumswohnung:

  • Gebäudeversicherungsauszug
  • Stockwerkeigentümerreglement
  • Grundbuchauszug
  • Grundrisspläne
  • Verwaltungsabrechnung Stand des Erneuerungsfonds